Rechtsanwalt Dr. Mathias Schult
Rechtsanwalt Dr. Mathias Schult hat sich als Fachanwalt für Strafrecht bereits frühzeitig auf die Revision im Strafrecht spezialisiert. Früh hat er erkannt, dass gerade das strafrechtliche Revisionsrecht in besonderem Maße Expertise und Spezialisierung benötigt. Die Revision ist die letzte Chance für den Mandanten und so nah an dem stetigen Wandel der Rechtsprechung wie kein anderes Gebiet des Strafrechts. Daher ist es für einen erfolgreichen Revisionsverteidiger selbstverständlich, dass er stets auf dem neusten Stand des Revisionsrechts und der einschlägigen Rechtsprechung ist, was nur mit einer entsprechenden Spezialisierung möglich ist. Rechtsanwalt Dr. Schult setzt sich bundesweit engagiert und zielstrebig für Ihre Rechte in der strafrechtlichen Revision ein.