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Consultatio Strafrecht Hamburg

Berufung oder Revision: Was ist das beste Rechtsmittel für Sie?

Die Entscheidung, ob im Anschluss an ein Urteil eine Berufung oder eine Revision das geeignete Rechtsmittel ist, stellt Weichen für den weiteren Verlauf des rechtlichen Verfahrens und kann entscheidend für das Endergebnis sein. Beide Rechtsmittel bieten unterschiedliche Ansätze und Möglichkeiten, gegen gerichtliche Entscheidungen vorzugehen, und sind mit spezifischen Voraussetzungen, Chancen und Risiken verbunden. Je nachdem was für ein Urteil angegriffen werden soll, steht sowohl die Berufung als auch die Revision zur Verfügung oder aber nur die Revision.

Wichtig ist dabei immer im Blick zu haben, was das Ziel des Rechtsmittels ist. In manchen Fällen kann es sich anbieten die Berufung zu überspringen und direkt die Revision einzulegen. In anderen Fällen sollte zuerst die Berufung durchlaufen sein und sich die Option einer späteren Revision noch offengehalten werden. Um diese Entscheidung aber fundiert zu treffen, müssen die Unterschiede zwischen der Berufung und der Revision bekannt sein. Im Zweifel sollten Sie aber immer einen Experten zu Rate ziehen, der Sie bei der Wahl des richtigen Rechtsmittels unterstützt.

Auf einen Blick

Die Berufung ermöglicht eine vollständige Neubewertung des Falles am Landgericht, einschließlich der Möglichkeit, neue Beweise vorzubringen. Die Revision hingegen fokussiert sich auf die Prüfung von Rechtsfehlern durch das Oberlandesgericht oder den Bundesgerichtshof, ohne neue Beweismittel zu berücksichtigen. Ein zentrales Element beider Verfahren ist das Verschlechterungsverbot, welches bei ausschließlicher Anwendung durch den Angeklagten eine Strafverschärfung verhindert. Die Auswahl zwischen Berufung und Revision ist entscheidend und sollte unter Berücksichtigung der spezifischen Umstände des Falles erfolgen. Fachanwalt Dr. Mathias Schult unterstützt Sie mit seiner Expertise, um die für Sie richtige Entscheidung zu treffen und effektiv für Ihr Recht einzutreten.

Was ist eine Berufung im Strafrecht?

Die Berufung spielt im Strafrecht eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, gegen Urteile des Amtsgerichts vorzugehen. Sie eröffnet die Möglichkeit, das Urteil einer vollständigen Überprüfung zu unterziehen – sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht. Die Berufung ermöglicht eine völlig neue Verhandlung der Sache. Dies bedeutet, dass das Landgericht als Berufungsgericht, die Faktenlage und die Beweismittel selbstständig erneut bewertet. Sie haben hier also noch einmal eine Chance auf ein komplett neues Urteil.

Im Rahmen einer Berufung werden alle Beweismittel einer erneuten Prüfung unterzogen, und es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, neue Beweismittel einzubringen. Dieses Verfahren bietet den Parteien eine einzigartige Chance, ihre Argumentation auf einer frischen Tatsachengrundlage vorzutragen und gegebenenfalls neue Aspekte in den Prozess einzuführen, die im ersten Verfahren möglicherweise übersehen wurden oder nicht zur Verfügung standen. Das Gericht entscheidet unabhängig von der vorherigen Entscheidung des Amtsgerichts und möglicherweise auf Grundalge von neuen Beweismitteln. Diese Form der Überprüfung stellt somit eine umfassende Möglichkeit dar, ein erstinstanzliches Urteil anzufechten und eine Neubewertung des Falles zu erreichen. Damit ist die Berufung ein mächtiges Instrument, um eine umfangreiche Neubewertung Ihres Falles zu erreichen.

„Revision ist das feine Instrument in den Händen eines Anwalts, um das Puzzle der Gerechtigkeit Stück für Stück zusammenzufügen. Es ist präzise, es ist herausfordernd, und vor allem ist es entscheidend.“

RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR STRAFRECHT DR. MATHIAS SCHULT

Was ist eine Revision im Strafrecht?

Die Revision im Strafrecht zielt dagegen allein darauf ab, gerichtliche Entscheidungen auf das Vorliegen von Rechtsfehlern zu überprüfen. Anders als bei der Berufung, bei der eine vollständige Neubewertung des Falles unter Einbeziehung aller Tatsachen und Beweismittel erfolgt, konzentriert sich die Revision einzig auf die juristische Korrektheit der vorherigen Urteilsfindung. Das bedeutet, dass im Rahmen einer Revision keine neue Beweiserhebung stattfindet. Es werden keine Zeugen mehr gehört und auch keine Beweismittel mehr in Augenschein genommen. Stattdessen prüfen die Revisionsgerichte – je nach Zuständigkeit das Oberlandesgericht oder der Bundesgerichtshof – das angefochtene Urteil ausschließlich daraufhin, ob bei dessen Zustandekommen Rechtsfehler gemacht wurden.

Der Ablauf einer Revision unterliegt strengen formalen Vorschriften und erfolgt in der Regel in einem rein schriftlichen Verfahren. Dieser Umstand unterstreicht die Bedeutung einer präzisen und fundierten rechtlichen Argumentation, die sich auf die Identifikation und Darlegung von möglichen Rechtsfehlern im Urteil fokussiert. Aufgrund dieser Komplexität und der ausschließlich rechtlichen Betrachtungsweise erfordert die Einlegung einer Revision ein hohes Maß an spezifischer Expertise im Strafrecht sowie eine tiefgehende Kenntnis der juristischen Methodik und Rechtsprechung. Aus diesem Grund sollten Sie für die Revision immer einen ausgewiesenen Revisionsexperten mit der Verteidigung beauftragen.

Unterschiede zwischen Berufung und Revision im Strafrecht

Sowohl die Berufung als auch die Revision sind wichtige Rechtsmittel im deutschen Strafrecht, die es ermöglichen, ein gerichtliches Urteil überprüfen zu lassen. Trotz ihrer gemeinsamen Zielsetzung, eine juristische Überprüfung herbeizuführen, bestehen wesentliche Unterschiede in ihrer Anwendung und ihren Voraussetzungen, die für die Wahl des richtigen Rechtsmittels entscheidend sind.

Die Rechtsmittel unterscheiden sich insbesondere bei der Frage, welche Urteile angegriffen werden können. Die Berufung ist nur gegen Urteile des Amtsgerichts zulässig und wird vor dem Landgericht verhandelt. Sie erlaubt eine umfassende Überprüfung des Falls, einschließlich neuer Beweismittel und Tatsachen. Die Revision hingegen richtet sich vornehmlich gegen Entscheidungen des Landgerichts, sei es als erstinstanzliches Urteil oder als Berufungsurteil. Das heißt, es kann gegen ein amtsgerichtliches Urteil erst die Berufung eingelegt werden und anschließend gegen das Berufungsurteil des Landgerichts die Revision.

Eine besondere Form der Revision stellt die Sprungrevision dar, bei der direkt gegen ein Urteil des Amtsgerichts vorgegangen wird, ohne den Weg über die Berufungsinstanz zu nehmen. Diese Option bietet sich nur in ganz besonderen Ausnahmesituation an und wird in der Praxis selten gewählt. Die Sprungrevision kann in Ausnahmefällen von Vorteil sein, wenn eine schnelle Klärung rein rechtlicher Fragen im Fokus steht. Eine Sprungrevision benötigt aber immer eine individuelle Beratung und eine Abwägung des Nutzens und der Risiken.

Der wohl wesentlichste Unterschied zwischen der Berufung und Revision ist jedoch der Prüfungsumfang. Während die Berufung eine Neubewertung des gesamten Falles erlaubt, beschränkt sich die Revision auf die rechtliche Überprüfung des Urteils ohne Betrachtung neuer Beweise oder Tatsachen.

Das zuständige Revisionsgericht kann entweder das Oberlandesgericht oder der Bundesgerichtshof sein, abhängig davon, welches Gericht in der ersten Instanz zuständig war. War das Amtsgericht erstinstanzlich zuständig, geht die Revision zum jeweils zuständigen Oberlandesgericht. Hat dagegen das Landgericht als erste Instanz entschieden, geht die Revision direkt zum Bundesgerichtshof nach Karlsruhe oder Leipzig.

Auch die Folgen bei einem erfolgreichen Rechtsmittel sind unterschiedlich. Sofern eine Berufung erfolgreich ist, ändert das Berufungsgericht selbst das Urteil ab und spricht den Angeklagten entweder frei oder mindert die Strafe. Bei einer erfolgreichen Revision wird dagegen in der Regel nur das Urteil aufgehoben und an das vorherige Gericht zurückverwiesen. Die vorherige Instanz muss dann erneut die Sache verhandeln und ein neues Urteil fällen.

Die Entscheidung, ob eine Berufung oder Revision das geeignete Rechtsmittel ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Art des angefochtenen Urteils, die verfolgten Ziele und die spezifischen Umstände des Einzelfalls. In manchen Situationen steht nur eines der Rechtsmittel zur Verfügung, in anderen wiederum beide. Die sorgfältige Abwägung, welches Rechtsmittel in einer gegebenen Situation am aussichtsreichsten ist, erfordert dabei Erfahrung und Expertise in beiden Rechtsmitteln.

Gut zu wissen

Egal ob Berufung oder Revision: Das Verschlechterungsverbot (Verbot der reformatio in peius) schützt den Angeklagten davor, dass die Strafe durch ein eingelegtes Rechtsmittel erhöht wird. Dieses Verschlechterungsverbot greift immer dann, wenn ausschließlich der Angeklagte Berufung oder Revision eingelegt hat. Dieses Prinzip fördert das Vertrauen in den Rechtsprozess, indem es gewährleistet, dass die Suche nach Gerechtigkeit nicht zu einer härteren Bestrafung führt.

Berufung oder Revision?

Berufung Revision
Zuständiges Gericht ist das Landgericht Zuständiges Gericht ist das Oberlandesgerichts oder der Bundesgerichtshof
Gegen Urteil des Amtsgerichts möglich Gegen Urteil des Amtsgerichts und des Landgerichts möglich
Vollständige Neubewertung des Falles Überprüfung nur auf Rechtsfehler
Alle Beweismittel werden erneut gehört; Neue Beweismittel sind möglich Es findet keine Beweisaufnahme statt
Komplett neue mündliche Neuverhandlung In der Regel ein rein schriftliches Verfahren
Das Berufungsgericht ändert das Urteil direkt ab Bei Erfolg wird die Sache in der Regel an das vorherige Gericht zurückverwiesen
Gegen das Berufungsurteil ist eine Revision möglich Kein weiteres ordentliches Rechtsmittel mehr gegen die Revisionsentscheidung möglich

Es zeigt sich: Je nach Zielsetzung ist ein anderes Rechtsmittel die richtige Wahl. In manchen Situation stehen beide Rechtsmittel zur Auswahl, in anderen Fällen ist lediglich die Revision möglich. Sofern Sie Zweifel haben, welches Rechtsmittel in Ihrem Fall das Richtig ist, nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf. Wir erörtern mit Ihnen gerne das bestmögliche Vorgehen in Ihrem konkreten Fall.

„Die Wahl zwischen Berufung und Revision ist wie die Wahl des richtigen Schlüssels für ein komplexes Schloss. Meine Expertise ermöglicht es, dass wir nicht nur den richtigen Schlüssel wählen, sondern auch die Tür zur Gerechtigkeit öffnen.“

RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR STRAFRECHT DR. MATHIAS SCHULT

Die Wahl des richtigen Rechtsmittels

Die Entscheidung zwischen Berufung und Revision ist eine der kritischsten Weichenstellungen im Verlauf eines strafrechtlichen Verfahrens. Diese Wahl kann maßgeblich darüber entscheiden, ob und wie ein Gerichtsurteil erfolgreich angefochten werden kann. Beide Rechtsmittel dienen spezifischen Zwecken und sind mit unterschiedlichen Verfahrensweisen sowie Erfolgsaussichten verbunden.

Es ist nicht selten, dass Mandanten vor dieser Entscheidung stehen und sich unsicher sind, welcher Weg der richtige für ihren spezifischen Fall ist. Die Entscheidung für das richtige Rechtsmittel sollte nicht leichtfertig getroffen werden. Mit Rechtsanwalt Dr. Schult an Ihrer Seite haben Sie einen versierten Partner, der Sie mit Engagement und juristischer Expertise durch diesen Entscheidungsprozess führt. Ziel ist es, gemeinsam den bestmöglichen Weg für Ihren Fall zu finden und Ihre rechtlichen Interessen mit Nachdruck zu vertreten.

Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch

Rechtsanwalt Dr. Mathias Schult verfügt über umfassende Erfahrungen und tiefgreifende Kenntnisse im Bereich der Revision sowie der Berufung im Strafrecht. Durch eine individuelle und detaillierte Analyse Ihres Falles kann Dr. Schult die Stärken und Schwächen der jeweiligen Rechtsmittel in Bezug auf Ihre Situation evaluieren. Diese sorgfältige Prüfung ist entscheidend, um die bestmögliche Strategie für Ihr Verfahren zu entwickeln.

Vereinbaren Sie mit Rechtsanwalt Dr. Schult ein unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch. Dieses Erstgespräch bietet die Gelegenheit Ihren Fall detailliert zu besprechen und gemeinsam eine maßgeschneiderte Vorgehensweise zu erarbeiten. Nutzen Sie Ihre Chance, ein fehlerhaftes Urteil zu beseitigen und Ihren guten Ruf wiederherzustellen.

Häufige Fragen und Antworten

Die Berufung ermöglicht eine erneute Überprüfung des Falls in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht am Landgericht. Bei der Revision, die am Oberlandesgericht oder Bundesgerichtshof stattfindet, wird das Urteil nur auf Rechtsfehler geprüft, ohne neue Beweise zu berücksichtigen.

Eine Berufung ist immer dann möglich, wenn Sie gegen ein Urteil des Amtsgerichts vorgehen möchten und Sie mit dem Ausgang des Verfahrens nicht einverstanden sind. Sie müssen die Berufung innerhalb einer Frist von einer Woche nach Urteilsverkündung einlegen.

Ja, eine Revision gegen Urteile des Amtsgerichts ist möglich. Man spricht dann von einer sogenannten Sprungrevision. Die Revision direkt gegen ein amtsgerichtliches Urteil bietet sich aber nur in wenigen Ausnahmefällen an. In der Regel ist es empfehlenswert, erst die Berufung zu durchlaufen und anschließend eine Revision einzulegen.

Nein, in der Revisionsinstanz können keine neuen Beweise vorgebracht werden. Die Revision prüft das Urteil ausschließlich auf Rechtsfehler auf Basis der bereits vorliegenden Beweislage.

Das Verschlechterungsverbot (Verbot der reformatio in peius) bedeutet, dass die Strafe nicht verschärft werden darf, wenn ausschließlich der Angeklagte Berufung oder Revision eingelegt hat. Damit soll verhindert werden, dass ein Angeklagter nur deswegen auf Rechtsmittel verzichtet, weil er Angst vor einer höheren Strafe hat.

Die Dauer des Verfahrens kann stark variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Komplexität des Falls und der Arbeitsbelastung des Gerichts. Sowohl bei Berufungsverfahren als auch bei Revisionsverfahren ist aber in der Regel von einer Dauer von einigen Monaten bis zu über einem Jahr zu rechnen.

Wenn Ihr Rechtsmittel erfolgreich ist, wird das Urteil vom Berufungsgericht direkt umgeändert. Sie werden also freigesprochen oder die Strafe verringert. Bei der Revision wird das vorinstanzliche Urteil dagegen in der Regel nur aufgehoben und die Sache wird erneut vor dem Landgericht beziehungsweise Amtsgericht verhandelt.

Die Wahl des richtigen Rechtsmittels ist entscheidend und sollte nicht ohne fachkundige Beratung getroffen werden. Gerne beraten wir Sie kostenfrei und unverbindlich hinsichtlich der Frage, welches Rechtsmittel in Ihrem konkreten Fall das richtige ist.