Unterschiede zwischen Berufung und Revision im Strafrecht
Sowohl die Berufung als auch die Revision sind wichtige Rechtsmittel im deutschen Strafrecht, die es ermöglichen, ein gerichtliches Urteil überprüfen zu lassen. Trotz ihrer gemeinsamen Zielsetzung, eine juristische Überprüfung herbeizuführen, bestehen wesentliche Unterschiede in ihrer Anwendung und ihren Voraussetzungen, die für die Wahl des richtigen Rechtsmittels entscheidend sind.
Die Rechtsmittel unterscheiden sich insbesondere bei der Frage, welche Urteile angegriffen werden können. Die Berufung ist nur gegen Urteile des Amtsgerichts zulässig und wird vor dem Landgericht verhandelt. Sie erlaubt eine umfassende Überprüfung des Falls, einschließlich neuer Beweismittel und Tatsachen. Die Revision hingegen richtet sich vornehmlich gegen Entscheidungen des Landgerichts, sei es als erstinstanzliches Urteil oder als Berufungsurteil. Das heißt, es kann gegen ein amtsgerichtliches Urteil erst die Berufung eingelegt werden und anschließend gegen das Berufungsurteil des Landgerichts die Revision.
Eine besondere Form der Revision stellt die Sprungrevision dar, bei der direkt gegen ein Urteil des Amtsgerichts vorgegangen wird, ohne den Weg über die Berufungsinstanz zu nehmen. Diese Option bietet sich nur in ganz besonderen Ausnahmesituation an und wird in der Praxis selten gewählt. Die Sprungrevision kann in Ausnahmefällen von Vorteil sein, wenn eine schnelle Klärung rein rechtlicher Fragen im Fokus steht. Eine Sprungrevision benötigt aber immer eine individuelle Beratung und eine Abwägung des Nutzens und der Risiken.
Der wohl wesentlichste Unterschied zwischen der Berufung und Revision ist jedoch der Prüfungsumfang. Während die Berufung eine Neubewertung des gesamten Falles erlaubt, beschränkt sich die Revision auf die rechtliche Überprüfung des Urteils ohne Betrachtung neuer Beweise oder Tatsachen.
Das zuständige Revisionsgericht kann entweder das Oberlandesgericht oder der Bundesgerichtshof sein, abhängig davon, welches Gericht in der ersten Instanz zuständig war. War das Amtsgericht erstinstanzlich zuständig, geht die Revision zum jeweils zuständigen Oberlandesgericht. Hat dagegen das Landgericht als erste Instanz entschieden, geht die Revision direkt zum Bundesgerichtshof nach Karlsruhe oder Leipzig.
Auch die Folgen bei einem erfolgreichen Rechtsmittel sind unterschiedlich. Sofern eine Berufung erfolgreich ist, ändert das Berufungsgericht selbst das Urteil ab und spricht den Angeklagten entweder frei oder mindert die Strafe. Bei einer erfolgreichen Revision wird dagegen in der Regel nur das Urteil aufgehoben und an das vorherige Gericht zurückverwiesen. Die vorherige Instanz muss dann erneut die Sache verhandeln und ein neues Urteil fällen.
Die Entscheidung, ob eine Berufung oder Revision das geeignete Rechtsmittel ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Art des angefochtenen Urteils, die verfolgten Ziele und die spezifischen Umstände des Einzelfalls. In manchen Situationen steht nur eines der Rechtsmittel zur Verfügung, in anderen wiederum beide. Die sorgfältige Abwägung, welches Rechtsmittel in einer gegebenen Situation am aussichtsreichsten ist, erfordert dabei Erfahrung und Expertise in beiden Rechtsmitteln.