Gerne können Sie uns auch anrufen. In einem unverbindlichen Erstgespräch erörtern wir mit Ihnen das bestmögliche Vorgehen in Ihrem Fall.

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Consultatio Strafrecht Hamburg

Kostenfreie und unverbindliche Erstberatung – Ihr erster Schritt zur erfolgreichen Revision im Strafrecht

Nach einer strafrechtlichen Verurteilung ist es entscheidend, die Möglichkeiten einer Revision schnell und fachkundig prüfen zu lassen. Auf dieser Seite können Sie ein kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch speziell zur Revision im Strafrecht mit unserem Revisionsexperten Dr. Mathias Schult, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, buchen. In einem vertraulichen Gespräch analysiert Rechtsanwalt Dr. Schult Ihr Urteil, bespricht die Erfolgsaussichten einer Revision und erläutert die weiteren rechtlichen Schritte. Ob es um Revisionen im Betäubungsmittelstrafrecht, Sexualstrafrecht oder in allgemeinen Strafsachen geht – ich stehe Ihnen mit meiner spezialisierten Expertise im Revisionsrecht zur Seite. Über das Buchungstool können Sie in wenigen Schritten einen passenden Termin für Ihre Erstberatung vereinbaren.

„Gute Revisionsarbeit beginnt mit Klarheit: Wo liegen die Rechtsfehler, welche Chancen bestehen wirklich und welche Risiken sind zu erwarten?“

RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR STRAFRECHT DR. MATHIAS SCHULT

Wann ist eine Erstberatung zur Revision im Strafrecht sinnvoll?

Unsere kostenfreie und unverbindliche Erstberatung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Situation in Ruhe mit einem auf Revisionen spezialisierten Strafverteidiger zu besprechen – vertraulich, diskret und auf Augenhöhe. Ziel des Gesprächs ist es, Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung zu den Erfolgsaussichten und Risiken einer Revision zu geben und die nächsten sinnvollen Schritte mit Ihnen gemeinsam zu planen. Gerade nach einer Verurteilung ist eine frühzeitige und fundierte Prüfung der Revisionsmöglichkeiten entscheidend.

Eine Erstberatung zur Revision ist vor allem dann sinnvoll, wenn:

  • Sie vor kurzem ein strafrechtliches Urteil erhalten haben und nicht sicher sind, ob Sie dagegen vorgehen sollten
  • Ihre Berufung verworfen oder das Urteil im Berufungsverfahren verschärft wurde und Sie nun über eine Revision nachdenken
  • Ihr bisheriger Verteidiger von einer Revision abrät und Sie eine zweite fachkundige Meinung einholen möchten
  • Sie befürchten, dass im Urteil Rechtsfehler zu Ihren Lasten enthalten sind (z.B. bei der Beweiswürdigung oder Strafzumessung)
  • Sie oder ein Angehöriger eine Haftstrafe erhalten haben und geprüft werden soll, ob eine Revision noch möglich oder sinnvoll ist
  • Fristen für die Einlegung oder Begründung der Revision laufen und Sie kurzfristig Klarheit benötigen

Auch wenn Sie sich unsicher sind, ob in Ihrem Fall überhaupt eine Revision in Betracht kommt oder welche Möglichkeiten Sie noch haben – melden Sie sich gerne bei uns. Rechtsanwalt Dr. Schult berät Sie ehrlich, individuell und ohne Kostenrisiko, ob und wie eine Revision in Ihrem Verfahren sinnvoll ist und welche Alternativen bestehen.

Ablauf und Inhalt der Erstberatung zur Revision im Strafrecht

Die kostenfreie und unverbindliche Erstberatung zur Revision im Strafrecht gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Situation offen und vertraulich mit Rechtsanwalt Dr. Schult als spezialisiertem Verteidiger im Revisionsrecht zu besprechen. Ziel ist es, Ihnen von Anfang an eine klare Orientierung zu geben: Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, wie sind die Erfolgsaussichten einer Revision einzuschätzen und welche Schritte sollten als Nächstes geprüft werden?

Rechtsanwalt Dr. Schult gibt eine fundierte erste Einschätzung der rechtlichen Lage und der Erfolgsaussichten einer Revision. Dabei wird offen und ehrlich aufgezeigt, ob eine Revision in Ihrem Fall sinnvoll erscheint – oder ob aus anwaltlicher Sicht (noch) kein akuter Handlungsbedarf besteht bzw. andere Schritte näherliegen. Offenheit und Fairness stehen dabei an erster Stelle. Das gesamte Gespräch unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht, sodass Sie Ihre Fragen und Sorgen vertrauensvoll schildern können.

Das Erstgespräch dient zudem dem gegenseitigen Kennenlernen. Gerade im Revisionsverfahren ist das Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Verteidiger besonders wichtig, da es um die Überprüfung eines bereits ergangenen Urteils geht, bei dem häufig in der Vergangenheit viele Sachen nicht ordnungsgemäß erfolgt sind. Sie erhalten einen ersten Eindruck von der Arbeitsweise von Rechtsanwalt Dr. Schult und seiner Spezialisierung und Erfahrung im Revisionsrecht – ganz ohne Verpflichtung.

Unabhängig davon, ob Sie sich im Anschluss für eine Mandatierung entscheiden oder nicht: Das Erstgespräch bleibt für Sie kostenfrei und unverbindlich.

Spezialisierte Prüfung Ihres Urteils

Im Revisionsverfahren kommt es auf juristische Präzision, Erfahrung und einen klaren Blick auf das Urteil an. Rechtsanwalt Dr. Schult analysiert Ihre Entscheidung systematisch auf Rechtsfehler und Prozessverstöße und erklärt verständlich, welche Angriffspunkte bestehen und welche Schritte sinnvoll sind.

Ziel ist eine realistische und fundierte Einschätzung Ihrer Chancen. So erhalten Sie eine belastbare Grundlage, um über das weitere Vorgehen im Revisionsverfahren zu entscheiden.

Ihr Vorteil auf einen Blick
  • Klare Fokussierung auf das Revisionsrecht
  • Fachanwalt für Strafrecht mit besonderer Revisionskompetenz
  • Umfassende Erfahrung aus einer Vielzahl von Revisionsverfahren
  • Kostenfreie, unverbindliche erste Einschätzung Ihres Urteils
  • Zeitnahe Terminvergabe und schnelle Rückmeldung in dringenden Fällen
Keinen passenden Termin gefunden? Wir helfen weiter!

Falls Sie im Buchungstool keinen passenden Termin finden, kontaktieren Sie uns einfach direkt – telefonisch oder per E-Mail. Wir nehmen uns Zeit für Sie und finden gemeinsam einen Termin, der in Ihren Zeitplan passt.

Gerade im Revisionsverfahren, mit den strengen Fristen, kann es teilweise um Tage gehen. In diesen Fällen finden wir immer zeitnah einen Termin, kontaktieren Sie uns gerne.

„Ein Urteil ist nicht immer das letzte Wort. Vielen meiner Mandanten konnte die Freiheit erst durch die Revision gesichert werden.“

RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR STRAFRECHT DR. MATHIAS SCHULT

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