Gerne können Sie uns auch anrufen. In einem unverbindlichen Erstgespräch erörtern wir mit Ihnen das bestmögliche Vorgehen in Ihrem Fall.

(040) 600 550 700

Consultatio Strafrecht Hamburg

Kosten einer Revision im Strafrecht

Die Revision im Strafrecht ist mehr als nur ein rechtliches Verfahren – es ist Ihre letzte Chance auf Gerechtigkeit und damit auch eine Investition in Ihre Zukunft. Wenn Sie mit einem strafrechtlichen Urteil konfrontiert sind, das Ihr Leben und Ihre Freiheit beeinträchtigt, bietet die Revision die Möglichkeit, dieses fehlerhafte Urteil noch einmal korrigieren zu lassen. Gerne unterstützt Sie Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Mathias Schult mit seiner Erfahrung und Expertise in diesem wichtigen Verfahrensabschnitt. Dabei werden Urteil, Hauptverhandlungsprotokoll und Ermittlungsakten akribisch geprüft und im Rahmen einer Revisionsbegründung die Fehler aufgezeigt. Die Revision im Strafrecht benötigt neben Erfahrung und Fachwissen auch die nötigen zeitlichen Ressourcen beim jeweiligen Revisionsanwalt. Der Weg zu einer erfolgreichen Revision ist häufig ein aufwendiger und steiniger Weg. Mit unserer fairen und transparenten Kostenstruktur geben wir Ihnen jedoch von Anfang an die vollständige Kostenkontrolle.

Auf einen Blick

Die Revision im Strafrecht ist ein wichtiger Schritt, um gegen ein möglicherweise fehlerhaftes Urteil vorzugehen und Ihre Rechte zu wahren. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Mathias Schult bietet Ihnen als Revisionsexperte nicht nur juristische Expertise, sondern auch eine transparente und faire Kostenstruktur. Wir arbeiten mit Pauschalpreisen, wobei zwei Drittel der Kosten für die umfassende Prüfung Ihres Falles und das restliche Drittel für die Erstellung einer aussichtsreichen Revisionsbegründung anfallen, falls wir zu dem Schluss kommen, dass Ihre Revision Erfolg verspricht. Damit haben Sie jederzeit die volle Kostenkontrolle.

Bei uns haben Sie volle Kostenstkontrolle

Bei uns haben Sie durchgehend eine volle Transparenz über die Kosten der Revision. Unsere Kanzlei arbeitet bei Revisionen im Strafrecht ausschließlich mit Pauschalpreisen, um Ihnen jederzeit finanzielle Sicherheit und Klarheit zu bieten. Für die Revision im Strafrecht fallen zwei Drittel der Gesamtkosten für die gründliche Prüfung Ihres Falles durch Rechtsanwalt Schult an. Diese Prüfung ist entscheidend, um die Erfolgsaussichten Ihrer Revision zu bewerten und den Grundstein für eine erfolgreiche Revision zu legen. Sollte diese Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass Ihre Revision Aussicht auf Erfolg hat, werden die verbleibenden ein Drittel der Kosten für die Erstellung der fundierten Revisionsbegründung berechnet.

Uns ist dabei aber immer wichtig: Jeder Mandant verdient die Chance, ein fehlerhaftes Urteil überprüfen zu lassen und anzugreifen. Das ganz unabhängig von seiner finanziellen Situation. Wir berücksichtigen bei den Kosten der Revision daher auch Ihre individuelle Situation und finden in der Regel eine für beide Seiten faire und angemessene Finanzierungsmöglichkeit. In einem unverbindlichen Erstgespräch kann Rechtsanwalt Dr. Schult meist schon den Aufwand der Revision abwägen und eine erste Kostenschätzung abgeben. Diese Ersteinschätzung ist bei uns immer und ohne Ausnahme kostenfrei.

Gut zu wissen

Der Aufwand und damit die Kosten einer Revision können in den meisten Fällen bereits anhand der Anklageschrift abgeschätzt werden. Auch wenn Sie noch kein schriftliches Urteil erhalten haben, kontaktieren Sie uns gerne. Unser Revisionsexperte und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Mathias Schult erörtert mit Ihnen die notwendigen weitere Schritte und kann in der Regel auch schon eine erste Einschätzung hinsichtlich der Kosten abgeben. Dieses Erstgespräch ist bei uns immer kostenlos und unverbindlich.

Faktoren, die die Kosten einer Revision beeinflussen

Die Kosten für eine Revision im Strafrecht variieren, abhängig von mehreren Schlüsselfaktoren. Wir prüfen kostenfrei und unverbindlich Ihren individuellen Fall und können so bereits frühzeitig den zu erwartenden Aufwand abschätzen. Dabei sind folgende Faktoren für die Einschätzung maßgeblich:

  • Art der Straftat: Die Komplexität des Falles, basierend auf der Art der vorgeworfenen Straftat, spielt eine große Rolle bei der Kostenkalkulation. Komplexe oder seltene Fälle erfordern möglicherweise umfangreichere Recherche- und Vorbereitungsarbeiten.
  • Zuständigkeit des Gerichts: Auch ob Ihr Fall in erster Instanz vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht verhandelt wurde, kann Einfluss auf den zu erwartenden Aufwand haben. Auch die Frage, ob eine sogenannte „Sprungrevision“ eingelegt wurde, kann hierfür maßgeblich sein.
  • Anzahl der Hauptverhandlungstage: Die Dauer des ursprünglichen Verfahrens gibt oft Aufschluss darüber, wie umfangreich die Überprüfung und Vorbereitung für die Revision sein wird. Mehr Verhandlungstage bedeuten in der Regel einen größeren Umfang an zu überprüfendem Material.

In allen Fällen kann der individuelle Aufwand aber erst nach einer konkreten Prüfung erfolgen. Dies erfolgt meist Anhand des Urteils oder, wenn noch kein schriftliches Urteil vorliegt, anhand der Anklageschrift. Die vorstehenden Faktoren können aber meist schon einen groben Eindruck über den zu erwartenden Aufwand in der Revision bieten.

„Im Revisionsrecht geht es nicht darum, die Vergangenheit zu ändern, sondern Ihre Zukunft zu formen.“

RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR STRAFRECHT DR. MATHIAS SCHULT

Die Revisionsprüfung und die Revisionsbegründung

Die Durchführung der Revision im Strafrecht gliedert sich in zwei Teilbereiche auf. Bei uns untergliedern wir auch die Kosten für die Revision nach diesen Phasen, damit Sie nur für den Aufwand zahlen müssen, der tatsächlich auch angefallen ist.

  • Die Revisionsprüfung: Urteil, Hauptverhandlungsprotokoll und Ermittlungsakte werden individuell auf Fehler geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Revision.
  • Die Revisionsbegründung: Mittels einer umfassenden schriftlichen Revisionsbegründung werden die aufgefundenen Fehler im Urteil dem Revisionsgericht so präsentiert, dass diese Fehler eindeutig nachzuvollziehen sind.

Der erste Teil, die Revisionsprüfung, ist das Herzstück und der Schlüssel zum Erfolg Ihrer Revision. Diese Phase nimmt zwei Drittel der Gesamtkosten ein, was die Bedeutung und den Aufwand, den Rechtsanwalt Dr. Schult in diese Phase investiert, widerspiegelt. Hier analysiert Rechtsanwalt Dr. Schult jeden Aspekt Ihres Falles – von den Aussagen der Zeugen bis hin zu den rechtlichen Nuancen – um jede Möglichkeit einer erfolgreichen Revision auszuloten. Dieser Prozess erfordert nicht nur juristisches Fachwissen, sondern auch eine tiefe Kenntnis der Rechtsprechung und Prozessführung. Diese sorgfältige und umfassende Prüfung ist entscheidend, um die Weichen für den Erfolg Ihrer Revision zu stellen.

Sobald Rechtsanwalt Dr. Schult festgestellt hat, dass Ihre Revision Aussicht auf Erfolg hat, widmet er sich der Erstellung der Revisionsbegründung – ein Schritt, der das restliche Drittel der Kosten ausmacht. Die Revisionsbegründung ist mehr als nur ein einfaches Schreiben; es ist Ihre Stimme vor dem Revisionsgericht. Hier legen wir präzise und überzeugend dar, warum das Urteil in Ihrem Fall juristisch fehlerhaft ist. Jedes Wort in der Begründung ist darauf ausgerichtet, Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Revision zu maximieren. Dieser Prozess erfordert nicht nur juristische Expertise, sondern auch strategisches Denken und überzeugendes Argumentieren. Diese umfassende Revisionsbegründung ebnet den Weg für eine erfolgreiche Revision.

Gut zu wissen

Nach Einreichen der Revisionsbegründung kommt auch die Generalstaatsanwaltschaft oder der Generalbundesanwalt zu Wort. In einem eigenen Antrag setzt sich die Staatsanwaltschaft mit dem Vorbringen der Revision auseinander. Rechtsanwalt Dr. Schult erwidert im Rahmen einer Gegenerklärung auf das Schreiben der Staatsanwaltschaft ohne zusätzliche Kosten. Auch dies ist bereits mit dem Pauschalpreis abgegolten.

Eine Investition in Ihre Zukunft

Ihre Entscheidung für eine Revision im Strafrecht ist mehr als ein juristischer Schritt – es ist ein wichtiger Akt, Ihre Zukunft und Freiheit zu verteidigen. Wir setzen uns mit voller Kraft und Hingabe für Ihren Fall ein. Mit einer Entscheidung für die Revision, investieren Sie nicht nur in eine juristische Dienstleistung; Sie investieren in Ihre Zukunft, in Ihre Freiheit und in das Recht, fair behandelt zu werden. Rechtsanwalt Dr. Mathias Schult steht Ihnen bei diesem wichtigen Prozess zur Seite, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Bei uns haben Sie in der Revision von Anfang an eine faire und transparente Kostenstruktur. Sie wissen von Anfang an, was die Revision kosten wird und müssen keine Angst vor versteckten Kosten haben. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf und Rechtsanwalt Dr. Schult erörtert mit Ihnen nicht nur das bestmögliche Vorgehen bezüglich Ihrer Revision, sondern kann auch bereits im Erstgespräch eine erste Einschätzung hinsichtlich der Kosten abgeben. Dieses Erstgespräch ist bei uns immer kostenfrei.

Ihr erster Schritt zur Revision: Kostenlose Ersteinschätzung

Durch eine vollkommen kostenfreie Ersteinschätzung durch unseren Revisionsexperten Rechtsanwalt Dr. Mathias Schult, erhalten Sie eine fundierte Einschätzung über die Erfolgsaussichten Ihrer Revision. In diesem Gespräch bespricht Rechtsanwalt Dr. Schult Ihren individuellen Fall, beantwortet Ihre Fragen und zeigt eine erste Strategie auf.

Zögern Sie nicht, diese Chance zu nutzen. Kontaktieren Sie uns möglichst frühzeitig, um die knappen Fristen der Revision vollständig ausschöpfen zu können und die notwendigen Ressourcen bei uns reservieren zu können. Wir kämpfen mit Ihnen gemeinsam für Ihre Zukunft und Freiheit.

Häufige Fragen und Antworten

Die Kosten einer Revision im Strafrecht hängen maßgeblich vom erwarteten Aufwand für die Revisionsprüfung und Revisionsbegründung ab. Grob kann man sagen: Je umfangreicher das Verfahren war, desto höher ist auch der Aufwand in der Revision. Nehmen Sie aber gerne unverbindlich mit uns Kontakt auf und wir prüfen kostenfrei, mit was für einem Umfang in Ihrem individuellen Verfahren zu rechnen ist.

Die Kosten für eine Revision sind immer individuell. Dies hängt vom erwarteten Aufwand für die Revisionsprüfung und Revisionsbegründung ab. Gerade bei sehr umfangreichen Verfahren müssen umfangreiche Akten und Protokolle geprüft werden, welche einen erhöhten Aufwand bedeuten. Aufgrund der langjährigen Erfahrung im Revisionsrecht kann Rechtsanwalt Dr. Schult den Umfang jedoch bereits an einigen Faktoren abschätzen und einen individuellen Pauschalpreis anbieten. Damit haben Sie von Anfang an die vollständige Kostentransparenz.

Wir arbeiten bei Revisionen im Strafrecht mit Pauschalpreisen. Zwei Drittel der Kosten decken die umfassende Prüfung Ihres Falles ab, das verbleibende Drittel wird für das Verfassen der Revisionsbegründung berechnet, sofern die Revision erfolgversprechend erscheint. Damit haben Sie immer eine vollständige Kostenkontrolle.

Für die Prüfung von Urteil, Hauptverhandlungsprotokoll und Ermittlungsakte werden zwei Drittel der vereinbarten Summe fällig. Das letzte Drittel der Kosten wird nur berechnet, wenn wir zu dem Schluss kommen, dass Ihre Revision Aussicht auf Erfolg hat und wir mit dem Verfassen der Revisionsbegründung beginnen. Dies stellt sicher, dass Sie nur für Dienstleistungen bezahlen, die in Ihrem konkreten Fall auch anfallen.

In der Regel sind alle notwendigen Leistungen in unserem Pauschalpreis enthalten. Dazu zählt auch die Erwiderung auf Schreiben der Staatsanwaltschaft und jegliche weitere Kommunikation mit den Gerichten. Sollten jedoch unerwartete Kosten auftreten, wie zum Beispiel eine – sehr seltene – Revisionshauptverhandlung, werden diese transparent kommuniziert und erst nach Absprache mit Ihnen die nächsten Schritte in Angriff genommen.

Die Revision unterliegt knappen Fristen und nicht immer kann in der Kürze die vollständige Finanzierung geklärt werden. Gerne prüfen wir mit Ihnen, wie diese Hürde kurzfristig und unkompliziert genommen werden kann. In der Regel finden wir, ganz nach den individuellen Bedürfnissen, angepasste Lösungen bezüglich der Finanzierung.

Wie lange eine Revision dauert, ist sehr unterschiedlich und hängt auch davon ab, ob der Bundesgerichtshof oder die Oberlandesgerichte zuständig sind. Dank unserer Kostenstruktur mit Pauschalpreisen hat die Länge des Verfahrens keine Auswirkung auf die Kosten. Wir unterstützen Sie, egal wie lange das Revisionsverfahren dauert, von Anfang bis zum Abschluss des Verfahrens.