Gerne können Sie uns auch anrufen. In einem unverbindlichen Erstgespräch erörtern wir mit Ihnen das bestmögliche Vorgehen in Ihrem Fall.

(040) 600 550 700

Consultatio Strafrecht Hamburg

Fehler in der Gesamtstrafenbildung führt zu erfolgreicher Revision

In diesem aktuellen Fall wird deutlich, wie wichtig der Gesamtüberblick durch einen Revisionsexperten sein kann. Gerade bei mehreren Verurteilungen ist eine genaue Prüfung notwendig, wenn es um das Thema Gesamtstrafenbildung geht. In diesem Verfahren war der Angeklagte vom Landgericht Koblenz wegen Diebstahls zu einer zur Bewährung ausgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Diese Strafe setzte sich aus verschiedenen Einzelstrafen zusammen, die unter anderem einen früheren Strafbefehl einbezogen. Gegen dieses Urteil legte der Angeklagte Revision ein, gestützt auf die allgemeine Sachrüge.

Der BGH entschied, dass das Urteil teilweise aufgehoben wird. Konkret wurde der Ausspruch über die Gesamtstrafe aufgehoben und zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung

Der BGH stellte fest, dass die Bildung der Gesamtstrafe rechtlich fehlerhaft war. Das Landgericht hatte versäumt, ausreichende Feststellungen zur Einbeziehung einer weiteren Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr zu treffen. Es fehlten konkrete Angaben zu Tatzeitpunkt, Rechtskraft und Vollstreckungsstand dieser Strafe, sodass nicht abschließend beurteilt werden konnte, ob die Strafen hätten zusammengeführt werden müssen. Die neue Strafkammer wird dies nun prüfen müssen und alle in Frage kommenden Verurteilungen mit in seine Entscheidung bei der Gesamtstrafenbildung einbeziehen.

Vertrauen Sie auf professionelle Unterstützung

Die Entscheidung des BGH zeigt, dass eine sorgfältig vorbereitete und fachlich fundierte Revision erhebliche Auswirkungen auf das Ergebnis eines Strafverfahrens haben kann. Wenn Sie über eine Revision nachdenken oder bereits ein Urteil anfechten möchten, stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unser Engagement für Ihre Sache.

BGH, Beschluss vom 26.06.2024 – 3 StR 150/24

„Eine erfolgreiche Revision erfordert nicht nur tiefgehende Kenntnisse der Rechtslage, sondern auch die Fähigkeit, Fehler und Unstimmigkeiten im Urteil präzise zu identifizieren und überzeugend darzustellen. Unsere Erfahrung vor dem BGH zeigt, dass sorgfältige Vorbereitung und fundierte Argumentation oft der Schlüssel zum Erfolg sind.“

RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR STRAFRECHT DR. MATHIAS SCHULT