Gerne können Sie uns auch anrufen. In einem unverbindlichen Erstgespräch erörtern wir mit Ihnen das bestmögliche Vorgehen in Ihrem Fall.

(040) 600 550 700

Consultatio Strafrecht Hamburg

Erfolgreiche Revision bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) stellt erneut die Bedeutung einer gründlichen Revisionsprüfung in den Vordergrund. Bei schweren Vorwürfen wie der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge kann eine erfolgreiche Revision den Ausgang des Verfahrens entscheidend beeinflussen. So war es auch in diesem Fall.

In dem vorliegenden Fall wurden zwei Angeklagte vom Landgericht Hannover wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung zu Freiheitsstrafen verurteilt. Das Urteil wurde jedoch teilweise aufgehoben, da der BGH wesentliche Fehler in der Beweiswürdigung und Rechtsanwendung des Landgerichts feststellte. Insbesondere die Frage des bedingten Tötungsvorsatzes und der Gefährdungsvorsatz wurden nicht hinreichend geprüft.

Keine ausreichenden Feststellungen zum Vorsatz

Der BGH kritisierte, dass das Landgericht Hannover die subjektive Tatseite, also den Vorsatz, nicht ausreichend berücksichtigt hatte. So wurden die psychische Disposition der Angeklagten und ihre Risikofreude nicht hinreichend in die Prüfung des bedingten Tötungsvorsatzes einbezogen. Auch die Annahme eines Gefährdungsvorsatzes im Sinne des § 315d StGB wurde als lückenhaft bewertet. Diese Mängel führten zur Aufhebung der Verurteilungen in mehreren Punkten und zur Zurückverweisung an eine andere Strafkammer des Landgerichts.

Dabei wird die neue Strafkammer sich jetzt genauer damit auseinandersetzen müssen, ob die Fahrer tatsächlich die Tötung eines anderen Menschen billigend in Kauf genommen haben. Bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen ist nämlich immer zu berücksichtigen, dass auch die Fahrer sich selbst in Gefahr begeben, was ein Indiz dafür sein kann, dass sie darauf vertraut haben, dass kein Unfall passieren wird.

Bei schweren Vorwürfen lohnt sich immer die Prüfung der Revision

Dieser Fall zeigt wieder, wie wichtig eine ordnungsgemäße Prüfung der Revision gerade bei schweren Vorwürfen ist. Insbesondere wenn eine Haftstrafe ausgesprochen wurde, sollte immer ein Revisionsexperte mit der Prüfung des Urteils beauftragt werden, um eventuelle Fehler aufzudecken und diese gegebenenfalls in der Revision anzugreifen.

Sofern Sie wegen einer Straftat verurteilt wurden, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir nehmen eine erste und unverbindliche Erstprüfung Ihrer Situation vor und beraten Sie, ob die Durchführung einer Revision bei Ihnen erfolgsversprechend ist.

BGH Urteil vom 29.04.2024 – 4 StR 350/23

„Die BGH-Entscheidung verdeutlicht, wie wichtig es ist, die subjektive Tatseite – wie den bedingten Tötungsvorsatz – gründlich zu prüfen.“

RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR STRAFRECHT DR. MATHIAS SCHULT