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Consultatio Strafrecht Hamburg

Erfolgreiche Revision vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht – Dr. Schult überzeugt in Revisionshauptverhandlung

Rechtsanwalt Dr. Mathias Schult verfügt über umfangreiche Erfahrung im Revisionsrecht und hat bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich in der Revision vertreten. Doch dieser Fall war selbst für ihn etwas Besonderes: Es kam zu einer Revisionshauptverhandlung vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht – bereits dies ist ein außergewöhnlicher Vorgang, der nur in sehr seltenen Ausnahmefällen stattfindet und vom normalen Ablauf einer Revision abweicht.

Denn normalerweise wird über Revisionen im Strafrecht ausschließlich schriftlich entschieden. Eine mündliche Hauptverhandlung vor dem Oberlandesgericht wird nur dann angesetzt, wenn hochkomplexe rechtliche Fragen zu klären sind und das Gericht sich entweder uneinig ist oder aber zumindest von den Anträgen der Verteidigung und der Generalstaatsanwaltschaft abweichen möchte. Oder um es zusammenzufassen: Eine anberaumte Revisionshauptverhandlung ist in der Regel ein Zeichen dafür, dass das Revisionsgericht den Sachverhalt anders sieht und die Revision ablehnen möchte. Hier war es jedoch anders: Rechtsanwalt Dr. Schult konnte den Senat in der Revisionshauptverhandlung überzeugen der Revision stattzugeben.

Der Fall: Freiheitsstrafe ohne Bewährung – und die letzte Chance Revision

Ein Mandant war zunächst vom Amtsgericht Hamburg wegen Körperverletzung, Nötigung und Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft Hamburg legte jedoch Berufung ein – und zwar nur zur Rechtsfolge, um eine höhere Strafe zu erreichen. Das Landgericht Hamburg erhöhte daraufhin die Strafe auf 1 Jahr und 5 Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Für den bislang nicht vorbestraften Mandanten hätte das bedeutet: Gefängnis.

An dieser Stelle zog der bisherige Verteidiger für die Revision Rechtsanwalt Dr. Mathias Schult als Revisionsexperten hinzu, um das Urteil mit einer Revision anzugreifen.

„Wenn ein Oberlandesgericht zur Hauptverhandlung lädt, weiß man: Das wird kein leichter Tag. Aber genau dort entscheidet sich, ob die eigenen Argumente tragen.“

RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR STRAFRECHT DR. MATHIAS SCHULT

Die Revisionsbegründung: Ein Fehler des Gerichts mit Folgen

Dr. Schult argumentierte in seiner Revisionsbegründung, dass die Beschränkung der Berufung durch die Staatsanwaltschaft unwirksam gewesen sei. Denn das amtsgerichtliche Urteil enthalte lückenhafte Feststellungen, die nicht Grundlage eines Berufungsurteils hätten sein dürfen.

Kurz gesagt: Der Fehler des Amtsgerichts habe sich auf das Landgericht fortgesetzt – und damit das gesamte Verfahren rechtlich angreifbar gemacht.

Das Ziel der Revision war klar: Eine Aufhebung des Urteils zumindest in Teilen, damit das Landgericht erneut über die Strafe verhandeln und dem Mandanten eine Bewährung ermöglichen muss.

Der Wendepunkt: Hauptverhandlung vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht

Bereits die Generalstaatsanwaltschaft folgte der Argumentation von Dr. Schult und beantragte selbst die Aufhebung des Urteils. In den meisten Fällen würde das Revisionsgericht diesem Antrag schriftlich und ohne mündliche Verhandlung folgen.

Doch diesmal lud der 2. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts zu einer Revisionshauptverhandlung – ein untrügliches Zeichen, dass der Senat die Rechtslage kritischer sah als Verteidigung und Generalstaatsanwaltschaft.

In der Verhandlung wurden die Voraussetzungen einer wirksamen Berufungsbeschränkung intensiv diskutiert – mit Verweis auf uneinheitliche Entscheidungen verschiedener Oberlandesgerichte und des BGH.

Dr. Schult konnte den Senat jedoch überzeugen: Das Urteil war in zwei Punkten rechtsfehlerhaft.

Der Erfolg: Teilaufhebung des Urteils und neue Chance auf Bewährung

Das Hanseatische Oberlandesgericht hob das Urteil in zwei Punkten auf:

  1. Das Amtsgericht hatte nicht festgestellt, ob die Gewaltschutzanordnung überhaupt wirksam und rechtmäßig war.
  2. Zudem wurde nicht geprüft, ob in einem Fall anstelle einer kurzen Freiheitsstrafe auch eine Geldstrafe ausgereicht hätte.

Beides führte dazu, dass das Urteil in einem Fall vollständig und in einem weiteren Fall hinsichtlich der Strafhöhe aufgehoben wurde. Dies hatte zur Folge, dass auch die Gesamtstrafe aufgehoben werden musste.

Damit hat die Verteidigung ihr Ziel erreicht: Das Landgericht Hamburg muss erneut über die Strafe entscheiden. Da der Mandant sich seit über einem Jahr wohlverhalten und keine neuen Straftaten begangen hat, steht fest – er hat sich bereits bewährt. Nun wird er die ersehnte Bewährungsstrafe erhalten.

„Gerade in der Revision zeigt sich, wie viel Durchhaltevermögen Verteidigung braucht. Es ist ein langer Weg – aber manchmal ist genau das der Weg zur Gerechtigkeit.“

RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR STRAFRECHT DR. MATHIAS SCHULT

Fazit: Revision als letzte Chance

Dieser Fall zeigt eindrucksvoll, dass die Revision im Strafrecht oft die letzte Möglichkeit ist, ein ungerechtes Urteil zu korrigieren. Mit der richtigen Argumentation, juristischem Tiefgang und Ausdauer kann sie den entscheidenden Unterschied machen – zwischen Gefängnis und Freiheit.

Rechtsanwalt Dr. Mathias Schult kämpfen als Fachanwalt für Strafrecht und Experte im Revisionsrecht regelmäßig erfolgreich vor den Revisionsgerichten – mit Leidenschaft, Präzision und Erfahrung.

Unverbindliches Erstgespräch bei einer Revision

Ein Strafurteil ist nicht immer das letzte Wort. Oft lohnt es sich, genau hinzuschauen und mögliche Rechtsfehler aufzudecken. Rechtsanwalt Dr. Schult prüft für Sie, ob eine Revision Aussicht auf Erfolg hat und ob das Urteil korrigiert werden kann. In einem kostenfreien Erstgespräch besprechen wir Ihre Situation offen und ehrlich – und zeigen Ihnen, welche Chancen eine Revision in Ihrem konkreten Fall bietet.