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Consultatio Strafrecht Hamburg

Erfolgreiche Revision vor dem BGH: Transparenz und Dokumentation von Verständigungsgesprächen

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Wuppertal hat vor dem BGH Erfolg gefunden. In einem jüngsten Urteil hat der BGH das Urteil des Landgerichts Wuppertal aufgehoben und die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

Hintergrund des Falles: Das Landgericht Wuppertal hatte den Angeklagten wegen mehrerer Straftaten, darunter Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Beleidigung, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Urteilsfindung wurde jedoch dadurch getrübt, dass der Vorsitzende vor Eröffnung des Hauptverfahrens ein Telefonat mit dem Verteidiger des Angeklagten führte, in dem die Möglichkeit einer Verständigung und ein Geständnis des Angeklagten thematisiert wurden. Diese Gespräche wurden in der Hauptverhandlung jedoch nicht ausreichend transparent gemacht.

Kernproblem: § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO

Gemäß § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO müssen der wesentliche Inhalt und die Umstände von auf eine Verständigung gerichteten Erörterungen, die außerhalb einer Hauptverhandlung stattgefunden haben, in der Hauptverhandlung mitgeteilt werden. Dies dient der Transparenz und Dokumentation des Verfahrensgeschehens.

Im vorliegenden Fall hat der BGH festgestellt, dass die vom Vorsitzenden gemachten Mitteilungen diesen Anforderungen nicht genügen. Insbesondere wurde nicht klargestellt, dass die Idee einer Verständigung in einem Telefongespräch zwischen dem Verteidiger und dem Vorsitzenden aufkam und welche konkreten Vorschläge vom Vorsitzenden gemacht wurden.

Folgen des Verfahrensverstoßes

Der BGH entschied, dass das Urteil aufgrund dieses Verfahrensfehlers aufzuheben ist. Das Gericht betonte, dass bei einem Verstoß gegen die Mitteilungspflicht nach § 243 Abs. 4 StPO regelmäßig davon auszugehen ist, dass das Urteil auf diesem Verfahrensfehler beruht.

Fazit: Dieses Urteil unterstreicht die Wichtigkeit von Transparenz und Dokumentation im Strafprozess. Vor allem, wenn es um die Möglichkeit einer Verständigung geht, muss der gesamte Verfahrensablauf lückenlos und nachvollziehbar sein. Ansonsten besteht das Risiko, dass das Urteil angefochten und aufgehoben wird, was zu erheblichen Verzögerungen und Mehrkosten führen kann.

BGH, Beschluss vom 08.03.2023 – 3 StR 15/23

„Das Urteil des BGH verdeutlicht: Die Gerechtigkeit steht und fällt mit der Transparenz im Verfahren. Jeder Verfahrensverstoß, der die Transparenz untergräbt, kann und sollte eine Revision rechtfertigen.“

RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR STRAFRECHT DR. MATHIAS SCHULT