
Erfolgreiche Revision im Sexualstrafrecht durch Rechtsanwalt Dr. Schult
Rechtsanwalt Dr. Schult konnte vor dem Oberlandesgericht Hamm jüngst einen weiteren Revisionserfolg im Sexualstrafrecht erkämpfen. Im April 2023 verurteilte das Landgericht Bielefeld den Angeklagten wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Entscheidung für die Einlegung einer Revision gegen dieses Urteil markierte den Beginn eines entscheidenden Wendepunkts. Der bisherige Instanzverteidiger hatte bereits gute Arbeit geleistet, für die Revision hat sich der Mandant aber für einen Verteidigerwechsel entschieden und mit Dr. Schult einen Revisionsexperten in das Verfahren geholt. Dies hat sich gelohnt: Mit den vorgebrachten Argumenten in der Revision konnten das Oberlandesgericht Hamm überzeugt werden und hob das Urteil im wesentlichen auf.
Beweiswürdigung und deren Herausforderungen
Die Revision konzentrierte sich auf die Verletzung materiellen Rechts, insbesondere im Hinblick auf die Beweiswürdigung des Landgerichts. Die alleinige Belastungszeugin hatte erst Jahre nach den behaupteten Vorfällen Anschuldigungen erhoben. Das Oberlandesgericht Hamm identifizierte wesentliche Mängel in der Beweisführung des Landgerichts, vor allem bei der Bewertung der Glaubwürdigkeit und Konsistenz der Zeugenaussage.
Das Oberlandesgericht kritisierte, dass die Entstehung und Entwicklung der Aussage der Belastungszeugin nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Eine detaillierte Prüfung der Konstanz und Glaubwürdigkeit der Aussagen, wie sie bei einer „Aussage gegen Aussage“-Konstellation erforderlich ist, unterblieb. Ebenso vermisste das Gericht eine kritische Auseinandersetzung mit der Frage, ob die beschriebenen Handlungen überhaupt die Schwelle zu einer erheblichen sexuellen Handlung überschritten.
Kritik an der Strafzumessung
Schließlich war auch die Strafzumessung gleich in zweifacher Hinsicht rechtsfehlerhaft. Das Landgericht Bielefeld hatte bereits die Reihenfolge, wie die Milderungsgründe zu prüfen sind, nicht so gewählt, wie es die ständige Rechtsprechung vorsieht. Dies hatte Rechtsanwalt Dr. Schult in seiner Revisionsbegründung anhand der aktuellen Rechtsprechung herausgestellt. Das Oberlandesgericht Hamm folgt dieser Argumentation und stellt klar, dass zuerst die allgemeinen Milderungsgründe für eine Prüfung einer minder schweren Falles heranzuziehen sind und erst danach die vertypten Strafmilderungsgründe. Dies ist ein Fehler der häufig in der Praxis gemacht wird und auch von vielen Juristen übersehen wird. Dabei kann eine falsch gewählte Prüfungsreihe folge zu einer deutlich höheren Strafe für den Angeklagten führen.
Noch schwerer wog aber ein Verbot gegen das Doppelverwertungsverbot. Das Landgericht Bielefeld hatte den Angeklagten nämlich wegen (versuchter) Vergewaltigung verurteilt, weil er die Nebenklägerin im Schlaf überraschte. Dies war strafbar, da die Nebenklägerin aufgrund des Schlafes keinen entgegenstehenden Willen hätte bilden können. Das Landgericht Bielefeld hat zusätzlich strafschärfend herangezogen, dass die Tat „zur Schlafenszeit“ begangen wurde, also dass die Nebenklägerin geschlafen hat. Wie Dr. Schult in der Revisionsbegründung aber darlegte, kann der Straftatbestand ja gerade nur ausgeführt werden, wenn die Nebenklägerin schläft und daher darf dies nicht noch zusätzlich strafschärfend herangezogen werden. Dies erkannte auch das Oberlandesgericht Hamm und hob daher auch die Strafe insgesamt auf.
Der Kampf geht vor dem Landgericht Bielefeld weiter
Das Oberlandesgericht Hamm folgte den Argumenten von Dr. Schult und hob das Urteil aufgrund der dargelegten Mängel auf. Der Fall wurde zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Bielefeld zurückverwiesen. Dort wird Dr. Schult nun als weiterer Strafverteidiger die Verteidigung übernehmen, mit guten Aussichten auf ein für den Mandanten vorteilhafteres Ergebnis.
Dieser Fall verdeutlicht, wie entscheidend die Rolle eines spezialisierten Revisionsanwalts im Strafrecht sein kann. Durch präzise Arbeit und tiefgründige Kenntnisse des materiellen Rechts und der Verfahrenspraxis konnte ein bedeutender Erfolg erzielt werden, der den Weg für ein gerechteres Urteil ebnet.
„Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm bestätigt die Bedeutung einer sorgfältigen und detaillierten Beweiswürdigung. Es ist ein Sieg für die Prinzipien der Fairness und der rechtlichen Genauigkeit.“
RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR STRAFRECHT DR. MATHIAS SCHULT