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BGH hebt erneut Urteil wegen einer Verurteilung nach § 315d StGB auf

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer weiteren Entscheidung zum Thema verbotene Kraftfahrzeugrennen die Bedeutung präziser rechtlicher Argumentation und sorgfältiger Beweiswürdigung bei schweren Verkehrsstraftaten hervorgehoben. Diese Entscheidung verdeutlicht, wie entscheidend eine fundierte Verteidigung in der Revisionsinstanz sein kann, insbesondere bei komplexen Tatbeständen wie dem verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge.

Der Angeklagte wurde vom Landgericht Ingolstadt wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Das Gericht ordnete zudem die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Einziehung des Fahrzeugs an. Der BGH hob das Urteil teilweise auf, da die Feststellungen zur subjektiven Tatseite unzureichend waren und die für den Grundtatbestand des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB erforderliche Rennabsicht nicht festgestellt wurde.

Der BGH kritisiert erneut die fehlenden Feststellungen zum Vorsatz

Bereits in anderen Entscheidungen zum verbotenen Kraftfahrzeugrennen hat der BGH kritisiert, dass die Fragen zum Vorsatz von den Landgerichten nicht ausreichend geprüft wird. Der BGH stellte auch in dieser Entscheidung fest, dass das Landgericht die erforderlichen Feststellungen zur Rennabsicht des Angeklagten nicht getroffen hatte. Diese Rennabsicht ist jedoch eine wesentliche Voraussetzung für die Anwendung des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB. Das Landgericht hatte fälschlicherweise angenommen, dass diese Absicht bereits bindend festgestellt worden sei, was jedoch nicht der Fall war. Dieser Fehler führte zur Aufhebung des Urteils.

Ein wesentlicher Punkt der BGH-Entscheidung betrifft die subjektive Tatseite, insbesondere den Gefährdungsvorsatz und den bedingten Tötungsvorsatz. Das Landgericht hatte den Gefährdungsvorsatz bejaht, jedoch den Tötungsvorsatz verneint. Der BGH kritisierte, dass das Landgericht hierbei nicht alle relevanten Aspekte ausreichend gewürdigt hatte, insbesondere die Überschätzung der eigenen Fahrfähigkeiten des Angeklagten und die besonderen technischen Eigenschaften seines Fahrzeugs.

Notwendigkeit einer gründlichen Prüfung

Diese Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit einer umfassenden und sorgfältigen Prüfung aller rechtlichen und tatsächlichen Aspekte in der Revision. Dies ist besonders wichtig bei komplexen Straftatbeständen wie dem verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge, wo sowohl objektive als auch subjektive Tatbestandsmerkmale präzise geprüft werden müssen.

Die erfolgreiche Revision in diesem Fall zeigt, wie wichtig eine kompetente und erfahrene Verteidigung ist. Unsere Kanzlei verfügt über die nötige Expertise, um Ihre Rechte in der Revisionsinstanz zu verteidigen und eine faire Überprüfung Ihres Urteils zu gewährleisten. Wenn Sie eine Verurteilung anfechten möchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unsere Erfahrung und unser Engagement können den entscheidenden Unterschied in Ihrem Fall ausmachen.

BGH Beschluss vom 27.03.2024 – 4 StR 493/23

„Rechtsfehler bei der Feststellung des subjektiven Tatbestands können das gesamte Urteil beeinflussen. Gerade bei komplexen Straftatbeständen, wie dem verbotene Kraftfahrzeugrennen, passiert dort immer wieder Fehler.“

RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR STRAFRECHT DR. MATHIAS SCHULT