Nach einem strafrechtlichen Urteil bleibt bei Angeklagten häufig ein tiefes Gefühl der Unsicherheit und vielleicht sogar der Ungerechtigkeit zurück. Die Komplexität jedes Falles und die vielschichtigen Facetten des Strafrechts führen manchmal auch noch nach der Berufung zu Urteilen, die Fragen aufwerfen. Wurde das gesamte Verfahren wirklich ordnungsgemäß nach der Strafprozessordnung (StPO) durchgeführt? Wurden alle Beweismittel vom Gericht korrekt und im vollen Umfang berücksichtigt? Spiegelt das Urteil wirklich die objektiven Tatsachen und rechtlichen Bewertungen wider? Und ist die ausgesprochene Strafe des Urteils tatsächlich angemessen?
Genau hier kommt die Revision als letztes Rechtsmittel ins Spiel. Ein erfahrener Strafverteidiger kann solche Fragen im Revisionsverfahren klären und sicherstellen, dass kein Fehler im Urteil durch das Revisionsgericht übersehen wird. In der Revision prüft das Gericht noch einmal das Urteil auf Rechtsfehler. Auch wenn Sie bereits Berufung gegen ein Urteil eingelegt haben, kann anschließend noch die Revision durchgeführt werden. Als Ihr spezialisierter Strafverteidiger und Anwalt für die Revision im Strafrecht bringe ich nicht nur tiefgreifendes Fachwissen, sondern auch langjährige Erfahrung mit. In einer Vielzahl von Revisionsverfahren konnte ich bereits erfolgreich Fehler aufdecken und so die Urteile mit dem Rechtsmittel der Revision zur Aufhebung bringen. Wenn Sie das Gefühl haben, dass bei Ihrem Verfahren Fehler gemacht wurden, oder wenn Sie einfach nur eine zweite Meinung wünschen, stehe ich Ihnen zur Seite. Mit Präzision, Sorgfalt und Engagement setze ich mich dafür ein, dass Ihr Fall die Überprüfung erhält, die er verdient.
Fehler im Verfahren oder falsche Rechtsanwendung? Erfahren Sie detailliert, unter welchen besonderen Voraussetzungen eine Revision nicht nur berechtigt, sondern auch erfolgreich ist. Dabei kann ein erfahrener Strafverteidiger an Ihrer Seite die Erfolgschancen maßgeblich erhöhen.
Jeder Schritt in der Revision zählt. Gewinnen Sie Klarheit darüber, wie Ihr Fall durch einen Strafverteidiger erneut betrachtet wird und welche Hürden bei der Strafverteidigung in der Revision zu meistern sind. Mit dem richtigen Anwalt an Ihrer Seite können Sie diesen Weg mit Zuversicht beschreiten.
Mit der Entscheidung für eine Revision investieren Sie in Ihre Zukunft. Bei uns behalten Sie durch eine faire und transparente Kostenstruktur jederzeit den Überblick über die Kosten der Strafverteidigung in Ihrer Revision. Eine kompetente Strafverteidigung ist häufiger günstiger, als ein fehlerhaftes Urteil hinzunehmen.
Revisionen sind mehr als juristischer Formalismus. Erfahren Sie, welche Faktoren den Ausgang des Revisionsverfahrens beeinflussen und wie Sie sich mit der Expertise von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Mathias Schult die besten Chancen auf eine gerechte Entscheidung in Ihrem Strafverfahren sichern können.
Das Strafrecht, und insbesondere der Bereich der Revision, ist ein Feld voller Tücken und Komplexität. In diesen entscheidenden Momenten reicht es nicht aus, nur einen Rechtsbeistand zu haben – Sie verdienen einen Experten. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Mathias Schult hat sich bereits frühzeitig auf das Gebiet des Revisionsrechts spezialisiert. Mit jahrelanger Erfahrung und einer Vielzahl erfolgreicher Revisionen hat Rechtsanwalt Dr. Schult als Revisionsexperte zahlreichen Mandanten dabei geholfen, fehlerhafte Urteile auf den Prüfstand zu stellen und Gerechtigkeit zu erlangen. Umfangreiches Fachwissen, kombiniert mit Präzision und unermüdlichem Engagement, macht Rechtsanwalt Dr. Schult zu Ihrem optimalen Partner bei einer Revision im Strafrecht.
Die Revision im Strafrecht folgt engen förmlichen Vorschriften, die in den §§ 333 bis 358 StPO festgelegt sind. In der Regel ist die Revision ein rein schriftliches Verfahren, dabei untergliedert sich das Verfahren in vier Schritte.
Zum Beginn erfolgt eine umfassende Analyse des Urteils, der Protokolle und der Ermittlungsakte, um Verfahrens- und Urteilsfehler nach der StPO aufzudecken. Auch die gesamte bisherige Strafverteidigung wird dabei unter die Lupe genommen.
Die gefundenen Fehler werden von mir sodann in einer umfassenden Revisionsbegründung so aufbereitet, dass dem Revisionsgericht, entweder dem Oberlandesgericht oder dem Bundesgerichtshof (BGH), alle Informationen zur Verfügung stehen, um den Fehler schnell und eindeutig nachvollziehen zu können.
Auf unsere Revisionsbegründung erfolgt eine Erwiderung der Staatsanwaltschaft. Mit einem weiteren Schriftsatz setze ich mich mit den vorgebrachten Argumenten der Gegenseite auseinander und untermauere unseren Standpunkt gegenüber dem Revisionsgericht.
Erst im letzten Schritt entscheidet das Oberlandesgericht oder der Bundesgerichtshof (BGH) über Ihre Revision. Hier wird geschaut, ob die Gerichte gegen Verfahrensregeln der StPO verstoßen haben oder das Urteil aus anderen Gründen rechtsfehlerhaft ist. Hat das Rechtsmittel Erfolg, wird das Strafverfahren in der Regel an das vorherige Gericht zurückverwiesen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Mathias Schult
Es gibt Momente im Leben, in denen man sich gegen Ungerechtigkeit wehren muss. In vielen Strafverfahren fühlen sich die Angeklagten oft missverstanden oder ungerecht behandelt. Nach der Berufung bleibt häufig die Frage offen, ob alle Rechtsmittel ausgeschöpft wurden und ob das Gericht alle Aspekte korrekt berücksichtigt hat. Eine effektive Strafverteidigung ist in dieser Phase besonders wichtig. Das Revisionsverfahren bietet hier eine wichtige Möglichkeit, das Urteil durch das Revisionsgericht überprüfen zu lassen. Beachten Sie aber bitte die engen Fristen der Revision. Gemäß § 341 Abs. 1 StPO muss die Revision innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils eingelegt werden. Ferner muss das Rechtsmittel gemäß § 345 Abs. 1 StPO innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils begründet werden. Nehmen Sie daher so früh wie möglich Kontakt mit uns auf, damit wir diese Zeiträume bestmöglich nutzen können.
Als Ihr Revisionsverteidiger bin ich in diesem entscheidenden Moment an Ihrer Seite, um Sie mit Kompetenz und Engagement zu unterstützen. Dabei unterstütze ich Sie mit meiner langjährigen Erfahrung aus einer Vielzahl von Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) und vor einer Vielzahl der Oberlandesgerichte in ganz Deutschland. Um sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Entscheidung treffen, biete ich an, Ihre Urteile kostenfrei und unverbindlich einer ersten Prüfung zu unterziehen. Hierbei prüfe ich in einer ersten Sichtung, ob das Gericht sich an alle Verfahrensregeln der StPO gehalten hat oder sonstige Fehler zu erkennen sind.
Nach einer sorgfältigen Analyse besprechen wir unverbindlich und ohne Kostenrisiko, ob eine Revision in Ihrem Fall Sinn ergibt und wie die Chancen stehen, ein gerechtes Ergebnis zu erreichen. In manchen Fällen gibt es auch noch alternative Wege, wie zum Beispiel die Berufung, die wir gemeinsam angehen können, um Ihre Chancen zu maximieren. Denken Sie daran, es geht nicht nur um ein Urteil – es geht um Ihr Leben, Ihre Rechte als Angeklagter und Ihre Zukunft. Gerne helfe ich Ihnen, diesen Weg zu gehen und die anstehenden Herausforderungen zu meistern.
Schicken Sie mir Ihr Urteil – ich überprüfe es unverbindlich und teile Ihnen mit, ob eine Revision oder ein anderes Rechtsmittel in Ihrem Fall Sinn ergibt.